Long COVID

Long COVID ist eine Erkrankung mit einer Vielzahl unterschiedlicher Symptome, die sich negativ auf die Funktionsfähigkeit im Alltag und die Lebensqualität auswirken können.

Der Begriff „Long COVID" beschreibt mögliche gesundheitliche Langzeitfolgen nach einer vorangegangenen SARS-CoV-2-Infektion, die unterschiedliche Erscheinungsformen haben können. In der Leitlinienempfehlung des britischen National Institute of Health and Care Excellence (NICE) von 2020 wird zwischen Long COVID und Post COVID unterschieden. Long COVID äußert sich nach dieser Definition durch gesundheitliche Beschwerden, die auch nach der akuten Krankheitsphase einer SARS-CoV-2-Infektion von vier Wochen weiter bestehen oder neu auftreten.  

Post COVID dagegen beschreibt Beschwerden, die nach mehr als 12 Wochen nach dem Beginn der Infektion vorhanden sind und nicht anderweitig erklärbar sind. Viele Experten richten sich bei der Definition von Long bzw. Post COVID nach dem Vorschlag des NICE. 

Symptome von Long COVID

Long COVID kann mit zahlreichen Symptomen einhergehen. Laut dem RKI gibt es vielfältige körperliche, kognitive und psychische Symptome. Diese Beeinträchtigungen treten entweder bereits in der akuten Erkrankungsphase auf und bleiben längerfristig bestehen oder treten im Verlauf von Wochen und Monaten nach der Infektion (wieder) auf.

Die häufigsten Symptome sind:

  • Erschöpfung, Schwäche, Mangel an Energie, eingeschränkte Belastbarkeit (Fatigue)
  • Kognitive Probleme (Konzentrationsstörungen, Gedächtnisprobleme, Wortfindungsstörungen)
  • Zustandsverschlechterung nach Belastung
  • Kurzatmigkeit, Atemnot bei Belastung, Atembeschwerden
  • Husten
  • Kopfschmerzen
  • Muskelschwäche, Muskel- und Gliederschmerzen
  • Herzprobleme
  • Schlafstörungen
  • Depressive Verstimmungen, Angstzustände
  • Haarausfall
  • Riech- und Geschmacksstörungen

Behandlung von Long COVID

Zurzeit gibt es keine Behandlung, die die Ursache von Long COVID selbst bekämpft. Die Behandlungen richten sich nach den gesundheitlichen Problemen der betroffenen Personen. Das Ziel ist es, die Beschwerden zu lindern. Mögliche Therapien können sich auf folgende Gebiete erstrecken:

  • Ergotherapie
  • Physiotherapie
  • Logopädie
  • Psychotherapie
  • Neuropsychologie
  • Fatigue-Management

Long-COVID Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall

Long COVID kann grundsätzlich sowohl ein Arbeitsunfall als auch eine Berufskrankheit sein. In solchen Fällen ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die Anerkennung einer COVID-Erkrankung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ist umfassend und objektiv vom Unfallversicherungsträger im Zuge des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 20 SGB X zu ermitteln.

Anerkennung als Berufskrankheit

Die Anerkennung als Berufskrankheit ist möglich, wenn Betroffene im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Labor arbeiten. Dies ergibt sich aus der Anlage 1 zu folgendem Dokument (Download): Berufskrankheiten-Verordnung unter der Nr. 3101 „Infektionskrankheiten“.

Bei Tätigkeiten mit einem vergleichbar hohen Ansteckungsrisiko ist die Anerkennung ebenfalls möglich. Entscheidend ist, dass die Gefährdung in der gesamten Branche nachgewiesen wird, nicht nur in einem einzelnen Betrieb.

Anerkennung als Arbeitsunfall

Wenn keine Berufskrankheit vorliegt, kann die Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Ansteckung klar auf die versicherte Tätigkeit zurückführen lässt. Es muss nachweislich ein intensiver Kontakt mit einer ansteckenden Person stattgefunden haben.

Reha-Maßnahmen bei Long COVID

Wenn durch die Langzeitfolgen der Corona Infektion die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, haben Rentenversicherte Anspruch auf Reha-Leistungen. Auch eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem sogenannten Hamburger Modell ist möglich.

Die Auswahl der Einrichtung richtet sich nach den Beschwerden. So kommen bei Lungenproblemen zum Beispiel Reha-Einrichtungen mit einer Spezialisierung auf die Atemwege in Frage. 

Reha-Maßnahmen werden entweder als direkte Anschlussbehandlung vermittelt oder auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung bewilligt.

Grad der Behinderung für eine Long-COVID-Erkrankung

Bisher ist eine Anerkennung eines Schwerbehindertengrades (GdB) für Long COVID nicht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen geregelt.  

Daher wendet das Versorgungsamt oder das Amt für soziale Angelegenheiten, das zuständig für die Feststellung des GdB ist, die Angaben zu anderen Krankheiten entsprechend an. So können im Ergebnis auch Long-COVID-Erkrankte einen GdB erhalten. 

Arbeiten mit Long COVID

Im Arbeitsalltag stehen Betroffene von Long COVID häufig vor unterschiedlichen Herausforderungen. Diese können je nach Stärke und Art der Symptome variieren. Damit die Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt, sollten Beschäftigten geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz angeboten werden.

Dazu gehören Anpassungen in den folgenden Bereichen:

  • Arbeitszeit
  • Arbeitsstunden
  • Anpassung oder Vermeidung von Schichtarbeit
  • Arbeitsort
  • Angebot von Hilfsmitteln
  • Aufgaben
  • Arbeitspensum

Betroffene sollten darüber hinaus weitere Unterstützung erfahren, zum Beispiel durch eine Freistellung für Arzttermine und die Bereitstellung eines ruhigen Arbeitsplatzes.

Medien und Arbeitshilfen

Alt Text
Downloads und Arbeitshilfen

Download: Publikation REHADAT zum Thema Long COVID

In der „Reihe REHADAT Wissen“ Ausgabe 12 wird das Thema Long COVID behandelt — und wie eine berufliche Teilhabe mit dieser Erkrankung möglich ist.

Die große Unbekannte

Die Pandemie ist offiziell vorbei, doch Post COVID bleibt. Der Umgang mit der Erkrankung ist für Betroffene, Vorgesetzte und Kollegen oft nicht leicht. ZB berichtet und gibt Tipps.

Zur ZB Behinderung & Beruf Ausgabe 2/23

Alt Text

DGUV-Artikel zu Impfschäden

Im DGUV-Artikel zu Impfschäden finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Zum DGUV-Artikel

Alt Text

Stand: 11.12.2023

Zum Fachlexikon